HEIZKOSTENUNTERSTÜTZUNG FÜR PELLETS, HEIZÖL UND FLÜSSIGGAS

Zuschuss für Heizöl, Pellets und mehr:

Die Bundesländer geben jetzt im Rahmen einer Härtefallhilfe einen Zuschuss zu Heizkosten. Unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier.

Wer kann den Heizkostenzuschuss beantragen?

Antragsberechtigt sind alle Betreiber einer Heizungsanlage.

Dazu gehören Privathaushalte, Mieter – wenn sie ihre Heizungsanlage selbst betreiben–, Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinsschaften.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, muss mit einem der folgenden Energieträger geheizt werden: Flüssiggas, Heizöl, Holz (Holzpellets, Scheitholz, Holzbriketts, Holzhackschnitzel, Kohle/Koks) – und im Jahr 2022 musste dieser Energieträger über einem bestimmten Preisniveau eingekauft werden. Dafür haben die Länder einen speziellen Online-Rechner eingerichtet.

Wichtig für Vermieter: Die Härtefallhilfe muss durch den Vermieter an die Privathaushalte weitergegeben werden.

Die Grundlage der Antragstellung bilden Ihre Rechnungen vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022.

Bis wann können Sie die Härtefallhilfe beantragen?

Die Antragsstellung soll bis 20. Oktober 2023 möglich sein. Das Budget ist begrenzt.
Wie hoch ist die Härtefallhilfe?

Die Höhe beträgt 100 bis 2.000 Euro pro Haushalt.

Mehr Infos finden Sie hier:

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/finanzielle-hilfen-fuer-pellets-heizoel-und-fluessiggas

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne!