HEIZUNGSPRÜFUNG UND HYDRAULISCHER ABGLEICH FÜR GASHEIZUNGEN PFLICHT

Wichtig für alle Besitzer einer Gasheizung: Bis zum 15. September 2024 müssen gasbetriebene Heizungs- und Warmwasseranlagen geprüft und optimiert werden.

Das sind die Eckpunkte der neuen Verordnung:

Alle Gebäudeeigentümer sind nach einer neuen Verordnung ver­pflich­tet, bis zum 30. Sep­tem­ber 2024 Ihre erd­gas­be­trie­be­ne Hei­zungs­an­lage vom Fach­mann prüfen zu lassen. Wenn nötig, müssen Ver­bes­serungs­maß­nah­men durchgeführt und die Anlage optimiert werden. Das sind zum Beispiel die Anpassung der Heizungs­einstellungen und der Austausch von tech­nisch veralteten, ineffizienten Heizungspumpen. Und das ist auch wichtig: Gas­zen­tral­hei­zun­gen in größeren Gebäuden müssen darüber hinaus hy­drau­lisch abgeglichen werden.

KEINE Heizungsprüfung müssen übrigens alle Hausbesitzer durchführen, deren Gebäude im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet wird. Auch Gebäude, die über eine standardisierte Gebäudeautomation verfügen, fallen nicht unter die Prüfungspflicht. Sollte in den zwei Jahren vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt worden sein und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt wurde, entfällt die Prüfungspflicht ebenfalls.

Wie muss die Heizungsprüfung abgewickelt werden?

Die Heizungsprüfung kann im Zuge ohnehin stattfindender Tätigkeiten an der Heizung durchgeführt werden, zum Beispiel bei der Wartung.
WICHTIG: Muss die Heizung optimiert werden, ist die Umsetzung bis zum 15. September 2024 abzuschließen.

Sprechen Sie uns also einfach auf einen Wartungstermin an, gerne erledigen wir die Prüfung aber auch gesondert.

In größeren Gebäuden mit Gaszentralheizungen ist der hydraulische Abgleich unter folgenden Voraussetzungen verpflichtend:

Gebäude ab 1.000 Quadratmeter beheizter Fläche oder Gebäude mit mindestens zehn Wohneinheiten müssen bis zum 30. September 2023 den hydraulischen Abgleich vorweisen. Wohngebäude mit mindestens sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024.

Der hydraulische Abgleich ist NICHT verpflichtend, wenn das Heizsystem in der aktuellen Konfiguration bereits hydraulisch abgeglichen wurde. Kein Abgleich ist auch nötig, wenn innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Stichtag ein Heizungstausch oder eine Wärmedämmung von mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes bevorsteht.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie gerne!